Seit dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und die bisher unterschiedlichen nationalen Vorschriften europaweit vereinheitlichen – Verpackungen sollen künftig langlebiger, ressourcen-schonender und besser recycelbar sein. Die Vorschriften der Verordnung werden schrittweise in den nächsten Jahren umgesetzt.
Direkt relevant für Kaffee und Tee: Kaffee- und Teekapseln, Kaffeepads und Teebeutel sowie weitere Umhüllungen von Kaffee- und Teeerzeugnissen zählen nun ausdrücklich als Verpackung. Für Kaffeekapseln ist zudem ab Oktober 2026 ein neues Sammelsystem geplant. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Kaffee- und Teekapseln aus Metall oder Kunststoff können weiterhin über die bereits bestehenden getrennten Sammeleinrichtungen in den Altstoffsammel-zentren (ASZ) und den Verkaufsstellen entsorgt werden. Neu ist, dass sie zusätzlich über den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne entsorgt werden können. Klassische Kaffeepads und Teebeutel, etwa auf Papierbasis, sollen über die Biotonne gesammelt werden.
Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen deren Konformität nachweisen und kennzeichnen; Kleinstunternehmen sind teilweise befreit. Bis 2028 folgt eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung zur besseren Mülltrennung, bis 2030 unter anderem verpflichtende Recyclingfähigkeit, höhere Rezyklatanteile und erste Wiederverwendungsziele.
Mit dem Kapsel-Recyclingprojekt von Kaffee- und Teeverband und ARA – seit 2023 bereits 9,1 Millionen gesammelte Kapseln – ist die Branche auf die neuen Anforderungen gut vorbereitet.
Quellen: Europäische Kommission · LinkedIn „Österreich isst informiert“ (12.08.2026) · BMLUK Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung · ARA · WKO · MeinBezirk Hollabrunn












