Wie das „Österreichische Lebensmittelbuch“ (Codex Alimentarius Austriacus) insgesamt bescheinigt auch Kapitel B 31  als objektiviertes Sachverständigengutachten die vorherrschende Branchenübung. Damit gibt das Kapitel B 31 Auskunft über die in der Praxis bedeutsame berechtigte Verbrauchererwartung bei Tee und teeähnlichen Getränken.

Die Ausführungen bilden das fachlich- qualifizierte Leitbild für die Herstellung guter österreichischer Qualität.“

Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund des Beschlusses der Codexkommission die Neufassung des Kapitels B 31 „Tee und teeähnliche Erzeugnisse“ übermittelt.

Hier finden Sie die Beilage_B_31_Neufassung zum Download.

Die Neufassung tritt sofort in Kraft und ersetzt die Veröffentlichung GZ BMGFJ-75210/0018-IV/B/7/2008 vom 19.1.2009.

 

Weiterführende Informationen:

Die einzelnen elektronisch verfügbaren Codex-Kapitel finden Sie hier: lebensmittelbuch.at 

Für weitere Informationen empfehlen wir den Besuch der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.